Wer sich den Luxus leisten kann auf „geschenkte“ 800 Euro zu verzichten, der braucht nicht mehr weiter zu lesen. Für alle anderen könnte es durchaus lohnenswert sein, doch noch die paar Zeilen zu „studieren“. 800 Euro sind für nicht wenige von uns durchaus ein Anreiz dafür. 800 Euro ist jener Betrag, der im Schnitt vom Finanzamt zurückerstattet wird. Klar, der Papierkram dazu ist alles andere als ein Spaß, aber muss das so sein? Gibt es nicht eine andere, bequemere und vor allem schnellere Möglichkeit dazu? Doch, die gibt es! Wir haben in diesem Betrag die wichtigsten Vor- und Nachteile einer elektronischen Steuererklärung zusammengefasst.
Hilfestellungen zur Steuererklärung …
… und generelle Tipps hierzu haben wir schon in dem einem oder anderen Artikel in unserem Magazin verfasst. Weitere nützliche Information und Hilfestellungen finden Sie auch auf der Webseite des Lohnsteuerhilfeverein e.V.: aktuell-verein.de. Wir wollen in diesem Beitrag auf die elektronische Form der Steuererklärung eingehen und die Vor- und Nachteile hierbei erörtern.
Vorteile einer elektronischen Steuererklärung
Wer hat sich nicht schon einmal verirrt, im Paragraphenjungle und Begriffsdickicht des Finanzamtes? Genau hier greift wohl ein besonders großer Vorteil einer guten Steuersoftware: Erklärungen und Hilfestellungen zu Begriffen wie Vorsorgeleistung, Sonderausgaben oder Werbungskosten. Falls Sie diese überhaupt ausfüllen müssen. Denn ein weiterer Pluspunkt beim übermitteln Ihrer Steuerdaten ist, dass die benötigten Belege auf ein Minimum reduziert werden kann.
Einen ganz besonderen Trumpf spielt eine gute Software aus, in dem diese eine Schätzung der Steuernachzahlung oder etwaigen Rückzahlung anhand der gemachten Eingaben ausgibt. Vor der tatsächlichen Übermittlung. Wie mit dieser Information nun umgegangen wird muss jeder für sich selbst entscheiden.
Als weiteren Vorteil kann hier angeführt werden, das die Wahrscheinlichkeit seine Steuerrückzahlung deutlich früher als auf dem Postweg zu bekommen, sehr hoch ist. Ein Grund dafür: Die Behörden erhalten Ihre Daten bereits in digitaler Form und müssen diese nicht extra in deren Rechner „eintippen“.
Wo Vor- da auch Nachteile
Auf den Punkt gebracht: Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln, dann muss diese besonders Gewissenhaft ausgefüllt werden. Laut Bundesrechnungshof wiesen beinahe ein Drittel aller Bescheide des Vorjahres erhebliche Fehler auf. Fehler, die in der Berechnung unberücksichtigt bleiben und so zu finanziellen Einbußen führen können. Als Steuerzahler und Antragsteller sind Sie selbst für Eingabefehler verantwortlich, so die Gerichte dazu.