Finanzen

Umfangreiche Steuerdatenübertragung an die Finanzämter

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Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Immer mehr Daten von Behörden und Ämtern werden an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt. Für 2011 sollen bis 28.02.2012 folgende Daten neben den Jahreslohndaten der Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden:

– Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung,

– Für das „Riester-Verfahren“ Daten zur Überprüfung und Gewährung

der steuerlichen Förderung und Ermittlung des

Mindesteigenbetrags,

– Im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens den Betrag der

Leibrenten und anderen Leistungen und

– Das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-,

Verletzten- und Elterngeld.

Neben den Behörden und Ämtern übermitteln ebenso private Kranken- und Rentenversicherer die ebengenannten Daten an die Finanzverwaltung.

Die Finanzverwaltung geht selbst davon aus, dass u.a. aufgrund der Vielzahl der übermittelten und zu verarbeitenden Daten erst ab März 2012 die ersten Einkommensteuerbescheide für 2011 an die Bürger versendet werden können.

Zwar können statistisch keine Angaben dazu gemacht werden, in welchem Umfang fehlerhafte Datensätze übermittelt werden. „Die Übermittlung fehlerhafter Daten kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.“, so Jörg Strötzel, VLH-Vorsitzender. „Insofern sollten Steuerbürger bei der Erstellung ihrer Steuererklärung sorgfältig alle Nachweise der ebengenannten Einnahmen und Ausgaben zusammentragen und erklären und ebenso beim erteilten Bescheid prüfen, ob diese Daten richtig vom Finanzamt übernommen wurden.“

Wer bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung oder bei der Prüfung evtl. unrichtiger Steuerbescheide Unterstützung benötigt, kann sich an eine der bundesweit rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen der VLH wenden.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter „http://www.vlh.de/content/pr essemitteilung_detail.php?stID=393site=pressemitteilung“ zum Download bereit.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/69585/2200265/umfangreiche-steuerdatenuebertragung-an-die-finanzaemter-steuerbescheide-genau-pruefen/api

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