SEB Immoinvest Infoportal
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Lahr (ots) – Der SEB Immoinvest lässt Anleger über die Zukunft des offenen Immobilienfonds entscheiden. Jeder Anleger muss für sich entscheiden, ob er eine Verkaufsorder erteilt. Der Haken: Der Anteilsverkauf am 07.05.2012 wird nur dann durchgeführt, wenn sämtliche Verkaufswünsche der Anleger bedient werden können. Sollte der Ansturm der Anleger zu groß sein, findet kein Verkauf statt und es droht die Abwicklung des SEB Immoinvest.
Doch auch im Fall eines geglückten Probehandelstags lauert der nächste Haken. Denn dann soll zukünftig nur noch ein beschränkter Verkauf möglich sein. Laut SEB soll Anlegern dann nur noch alle 12 Monate eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft möglich sein. Es soll keinen freien Verkauf von Anteilen mehr geben, wie dies bei einer „normalen“ Wiedereröffnung des SEB Immoinvest der Fall gewesen wäre.
Um es auf den Punkt zu bringen: Beide Entscheidungsmöglichkeiten – Verkaufen oder Halten – bergen vielfältige Konsequenzen, die Anleger des SEB Immoinvest sorgfältig durchdenken sollten, wenn sie die Zukunft des offenen Immobilienfonds mitentscheiden. Dabei sollten Anleger auch die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des SEB Immoinvest im Fall eines erfolgreichen Probehandelstags im Blick behalten. So kann eine erneute Schließung oder gar eine Abwicklung nicht ausgeschlossen werden.
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält es für sinnvoll, Verkaufsorder zu erteilen und zu hoffen, dass der Verkauf gelingt, anstatt sich weiteren Unsicherheiten auszusetzen. Darüber hinaus bildet die Anlegerkanzlei Dr. Stoll und Kollegen eine Interessengemeinschaft für Anleger des SEB Immoinvest, der sich Anleger des offenen Immobilienfonds anschließen sollten, um ihre Interessen gebündelt durchsetzen zu können. Es werden bereits hunderte Anleger beraten.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105254/2245407/seb-immoinvest-oeffnung-was-anleger-tun-sollen/api