Im Revisionsprozess um nicht gezahlten Mindestlohn hat das Oberlandesgericht Naumburg die Verurteilung eines Unternehmers zu einer Geldstrafe bestätigt. Damit ist erstmals in Deutschland ein Unternehmer, der keinen vorgeschriebenen Mindestlohn gezahlt hat, wegen einer Straftat und nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt worden, wie ein Sprecher des Magdeburger Landgerichts am Donnerstag mitteilte. Das Landgericht Magdeburg hatte den 57-Jährigen im Juni zu 100 Tagessätzen von je zehn Euro verurteilt, da der Mann den Mindestlohn bewusst umgangen habe, um seinen Gewinn zu maximieren. Er gilt nun als vorbestraft.
Der Unternehmer hatte von August 2004 bis Januar 2006 Russisch sprechende Einwanderer als Gebäudereiniger auf Raststätten offiziell als sogenannte Mini-Jobber für Monatslöhne von 60 bis 170 Euro beschäftigt. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass die Reinigungskräfte pro Monat je 14 Tage in Zwölf-Stunden-Schichten arbeiten mussten. Damit lag nach Ansicht der Richter der effektive Stundenlohn zwischen 1,79 Euro und weniger als einem Euro. Der gesetzliche Mindestlohn betrug im Tatzeitraum mindestens 7,68 Euro pro Stunde. Den Arbeitern hätte demzufolge ein Lohn von rund 1290 Euro zugestanden.
Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass die Nachprüfung des Urteils vom Juni 2010 keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hätte. Der 57-jährige Unternehmer wurde verurteilt und gilt damit als vorbestraft.