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Diesel-Skandal: Dank BGH-Urteil Entschädigung auch bei Weiterverkauf einholen

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2021-07-27-Diesel
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Die Diesel-Affäre ist für viele Tausend Autokäufer noch nicht zu Ende und es gibt weiter Aussichten auf Schadensersatz für Betroffene: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Autohersteller auch Schadensersatz leisten müssen, wenn der Besitzer den Wagen mit der Schummel-Software inzwischen weiter verkauft hat. Die Rechtsberatungs-Plattform CONNY rät auf jeden Fall dazu, Ansprüche durch ihre Experten prüfen zu lassen. Beim obersten deutschen Gericht gehen weiterhin fast täglich neue Klagen gegen die Autohersteller ein.

Im aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes heißt es zu den inzwischen weiter verkauften Autos: Der Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden und durch den Weiterverkauf nicht entfallen. Denn der Wiederverkaufswert war nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals meistens drastisch gesunken: Wegen der Abschaltsoftware stoßen die Fahrzeuge in Testsituationen weniger Schadstoff aus als im alltäglichen Gebrauch. Es gibt bereits mehrere Urteile, bei denen Autobesitzer entschädigt worden sind, obwohl der Wagen bereits verkauft war.

Ist mein Wagen vom Diesel-Skandal betroffen?

Von dem Abgasskandal sind weltweit mehrere Millionen Fahrzeuge betroffen. Vor allem geht es um Wagen von VW, Seat, Skoda, Audi, Mercedes und Porsche. Weniger bekannt ist, dass auch bei Wohnmobilen die Trick-Software eingesetzt wurde. Weil die betrügerische Abgas-Abschaltung nicht bei allen Modellen der Hersteller eingesetzt wurde, sollten Käufer:innen und (ehemalige) Besitzer von diesen drei Fahrzeug-Kategorien besonders aufmerksam sein und gegebenenfalls Rat suchen:

  • Fahrzeuge, bei denen ein Motor des Typs „EA288“ eingesetzt wurde oder wird. Dies war vor allem bei Wagen von VW, Audi, Seat und Skoda mit 1.4, 1.6 und 2.0-Liter Hubraum der Fall. Dort besonders häufig beim Golf, Tiguan und Passat.
  • Wagen mit den 3.0 und 4.2-Liter Motoren von Audi und Porsche.
  • Besitzer von Wohnmobilen der Hersteller Fiat Chrysler und Iveco mit den Abgasnormen 5 und 6 (Baujahre 2014 bis 2019).

Ob der eigene Wagen in eine dieser drei Kategorien fällt und möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, überprüfen die CONNY-Rechtsexperten kostenlos. Das Käufer eines VW mit dem Motor-Typ EA 189 grundsätzlich einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, hatte der Bundesgerichtshof bereits vor einem Jahr entschieden – VW habe die Käufer schließlich „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Auto mit der Schummel-Software ausgestattet ist?

Ist der Wagen noch im Besitz des Käufers gibt es zwei denkbare Lösungen: Die Besitzer können den Wagen zurückgeben und sich den Kaufpreis teilweise erstatten lassen. Diese Erstattung wird mit der bereits erfolgten Nutzung verrechnet. Der Besitzer eines VW-Sharan mit Schummel-Software konnte beispielsweise (ebenfalls nach einem Urteil des BGH) seinen Wagen zurückgeben und erhielt einen Teil seines Kaufpreises zurück, zuzüglich Verzugszinsen. Die zweite Möglichkeit: Der Besitzer behält trotz der Trick-Software den Wagen und bekommt einen Schadensersatz ausgezahlt.

Schadensersatz auch bei Gebrauchtkauf und Wechselprämie

Es gibt zwei weitere Gruppen von Betroffenen, für die die Richter in ihrem Urteil jetzt klare Verhältnisse geschaffen haben: Wurde ein Fahrzeug mit der Schummel-Software gebraucht gekauft gibt es trotzdem einen Schadensersatz-Anspruch! Wichtig ist nur, dass zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bekannt war, dass die Software des Motors möglicherweise eine Schummel-Software ist. Das Gericht entschied auch, dass eine sogenannte „Wechselprämie“ nichts am Schadensersatz-Anspruch ändert. Ein Schummel-Opfer hatte seinen VW bei einem Audi-Händler in Zahlung gegeben und dafür 6000 Euro Prämie bekommen. Die Prämie darf er nach Gerichtbeschluss behalten, denn diese habe nichts mit dem Wert des Wagens zu tun, sondern sei nur eine Prämie dafür, die Automarke zu wechseln.

Dass die Diesel-Affäre noch lange nicht vorbei ist machte eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofes in dieser Woche klar: Das oberste Gericht richtet laut der renommierten „Neue Juristische Wochenschrift“ befristet einen zusätzlichen Senat für „Diesel-Sachen“ ein – das Gericht ist mit der Affäre und der anhaltenden Klageflut überfordert.

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