Immer mehr Kunden merken beim jährlichen Blick auf die Wertestandsmitteilung ihrer Kapitallebensversicherung, dass die Police trotz laufender Beitragszahlung immer weniger wert wird. Grund sind nicht nur die hohen Kosten, sondern auch die schlechten Renditen, die diese Anlageprodukte mittlerweile erwirtschaften. In den meisten Fällen ist es daher sinnvoll, die teure Lebensversicherung so schnell wie möglich loszuwerden – wir zeigen, wie das ohne Verlust möglich ist, mit dem Widerruf Lebensversicherung!
Die Kündigung – teuer und meist ein Verlustgeschäft
Bei der Kündigung einer Lebensversicherung zahlt der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert aus. Der Rückkaufswert gibt den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wieder und liegt je nach Zeitpunkt der Kündigung und bisheriger Vertragslaufzeit meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel (§ 169 Abs.3 Versicherungsvertragsgesetz; VVG):
Rückkaufswert = Beiträge ohne Risikoanteile zzgl. Überschüsse und Zinsen abzgl. Abschluss- und Verwaltungskosten abzgl. Stornopauschale/Kündigungsgebühr
Das folgende Beispiel zeigt, wie sich eine Kündigung bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren bis zum Kündigungszeitpunkt auswirkt:
Sie haben 10.000 Euro in den Vertrag eingezahlt und 1.000 Euro Zinsen erhalten. Von der Summe – 11.000 Euro – werden 3.500 Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eine Stornopauschale von 1.000 Euro abgezogen. Dadurch ergibt sich ein Rückkaufswert von 6.500 Euro und ein Verlust von 3.500 Euro!
Ähnlich sähe es auch bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt aus. Da die Abschlusskosten sich bei den meisten Versicherern nach dem zu erreichenden Vertragsvermögen am Ende der Laufzeit richten, steigen sie linear mit höheren Beiträgen an. Im Ergebnis ergeben sich durch eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung gleich mehrere Nachteile:
- Sie erhalten nur die garantierte Verzinsung, auch wenn der Versicherer tatsächlich eine höhere Rendite erwirtschaftet hat
- Der Versicherer darf eine Stornopauschale abziehen, die sich meist prozentual nach dem Rückkaufswert berechnet
- Die Abschluss- und Verwaltungskosten belasten das Vertragsvermögen zu 100 Prozent, da sie sich nicht nach dem Rückkaufswert richten, sondern nach der voraussichtlichen Ablaufleistung
Die Kündigung ist fast immer ein Verlustgeschäft – gegenüber dem Widerruf in nahezu allen Fällen! Lassen Sie daher die Alternativen prüfen, um kein Geld im wahrsten Sinne des Wortes zu verschenken!
Der Widerruf – nutzen Sie Ihren Joker
Anders als bei der Kündigung, wird bei einem Widerruf der Vertrag mit dem Versicherer von Beginn an unwirksam. Der Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung, durch die Sie so gestellt werden, als hätten Sie die Police niemals abgeschlossen.
Für die Ausübung des Widerrufsrechts gibt es eine 30-tägige Frist, die mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen beginnt (§ 8 Abs.1 und § 152 Abs.1 VVG). Tatsächlich beginnt die Widerrufsfrist aber nur, wenn Sie auch wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 8 Abs.2 VVG). Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Vertrag noch heute widerrufen werden – denn eine Frist ohne Beginn hat auch kein Ende.
Der „Joker“: Über 100 Millionen Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, lassen sich noch heute widerrufen, da die Versicherer einheitliche, unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt haben (s. u.a. BGH vom 7. Mai 2014; Az. IV RZ 76/11).
Der Widerruf hat gleich mehrere Vorteile gegenüber der Kündigung:
- Der Versicherer muss die tatsächliche Rendite und nicht nur den Garantiezins auszahlen
- Der Widerruf wird sofort und nicht erst am Ende der Versicherungsperiode wirksam
- Der Abzug von Abschluss- oder Stornokosten ist unzulässig, einbehalten werden dürfen nur mitversicherte Risikoanteile und laufende Verwaltungsgebühren
Im obigen Beispiel würden Sie mit einem Widerruf rund 4.000 Euro mehr ausgezahlt bekommen, da der Versicherer nur die Verwaltungskosten von 500 Euro vom Vertragsvermögen abziehen dürfte!
Die Mehrheit der Kunden erhält durch den Widerruf bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Je nachdem, wie hoch das Vertragsvermögen ist, ergibt sich ein Mehrwert von mehreren tausend oder sogar zehntausend Euro!
Noch heute helpcheck-Service nutzen und tausende Euro zurückerhalten!
Bei helpcheck lassen Sie Ihre Lebensversicherung von erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht prüfen. Sofern sich der Widerruf lohnt, wird eine versicherungsmathematische Berechnung erstellt und macht die auf ihr basierende Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend.
Entsteht beim Widerruf ein Mehrwert gegenüber der Kündigung, wird ein Honorar fällig – dieses berechnet sich aber nur anhand der Differenz zwischen Rückkaufswert und tatsächlicher Auszahlung. Ist helpcheck nicht erfolgreich oder lohnt sich der Widerruf finanziell nicht, sind die Leistungen zu 100 Prozent kostenfrei.
Ihr Vorteil: Sie tragen keinerlei Kostenrisiko – machen Sie den Widerruf daher noch heute geltend & lassen Sie Ihre Lebensversicherung anwaltlich prüfen!