Lübeck – Die Tage werden kürzer, die Nächte länger: Mit dem Herbst beginnt die Hochsaison für Einbrecher. Ob es tatsächlich zu einem Einbruch kommt, hängt natürlich nicht allein von der Jahreszeit ab. Neben der Lage der Immobilie ist vor allem entscheidend, ob der Einbrecher sich einfach und unbemerkt Zugang zu ihr verschaffen kann. Welche Tipps Immobilienbesitzern beim Thema Einbruchschutz helfen, erklärt Dr. Klein.
Förderkredite nutzen: Der Staat hilft beim Einbruchschutz
In Deutschland wurde im Jahr 2016 mehr als 150.000 Mal eingebrochen. Im Schnitt bedeutet das: Alle vier Minuten kommt es zu einem Einbruch. Viele dieser Vorfälle ließen sich durch einfache Maßnahmen verhindern. Denn: Wenn ein Einbrecher nach kurzer Zeit nicht erfolgreich ist, gibt er in der Regel auf. Neben einbruchsicheren Türen und Fenstern können der Einbau einer Alarmanlage, eines Bewegungsmelders oder die Einrichtung von Kameras sinnvoll sein. Und auch der Staat lässt Immobilienbesitzer beim Thema Sicherheit der eigenen vier Wände nicht allein. Zahlreiche Umbaumaßnahmen werden von der staatlichen KfW-Bank gefördert.
Mindestens genauso wichtig wie die richtige Technik ist jedoch das eigene Verhalten. „Das Fenster, das auf Kipp steht, oder die Haustür, die nur zugezogen ist: Das sind Einladungen für Langfinger“, weiß Christoph Repp, Spezialist für Versicherungen bei Dr. Klein. „Einbrecher können sich so innerhalb weniger Sekunden Zugang zum Haus verschaffen. Im schlimmsten Fall hinterlassen sie dabei dann nicht einmal Spuren. Und das kann wiederum die Schadensabwicklung mit der Versicherung erschweren.“
Welche Versicherungen schützen mich?
Während Mieter lediglich eine Hausratversicherung brauchen, ist für Immobilienbesitzer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung wichtig. Diese übernimmt Schäden, die durch einen Einbruch am Gebäude selbst entstehen. Allerdings: Nicht jeder Tarif deckt alle Schäden ab. In günstigen Basistarifen der Wohngebäudeversicherung sind Einbrüche oft nicht enthalten.
Die Hausrat-Police ersetzt gestohlene Wertgegenstände. Auch hier gibt es enorme Unterschiede, zum Beispiel bei der Frage, wie fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers bewertet wird. Wenn dieser etwa vergessen hat, die Tür abzuschließen, besteht zwar grundsätzlich trotzdem Versicherungsschutz, die Gesellschaft kann allerdings den Schadensersatz kürzen – und zwar schlimmstenfalls um mehrere tausend Euro. Grobe Fahrlässigkeit kann vor allem bei günstigen oder veralteten Policen sogar zur völligen Zahlungsverweigerung führen. Um den Überblick über komplexe Versicherungsklauseln zu behalten und den individuell richtigen Versicherungsschutz zu finden, lohnt es sich daher immer, einen Experten um Rat zu fragen.
Schnelle Hilfe für den Fall der Fälle
Wer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Opfer eines Einbruchs wird, sollte zunächst einmal Ruhe bewahren und umgehend die Polizei verständigen. Zudem gilt es entwendete Bank- oder Kreditkarten sofort zu sperren. Damit es im Ernstfall nicht zu langwierigen Diskussionen mit der Versicherung kommt, rät der Spezialist Repp dazu, bereits im Vorfeld den eigenen Hausrat zu fotografieren. Wertvolle Gegenstände sollten hier mit Kaufbeleg vermerkt sein. „Im Ernstfall spart eine solche Dokumentation Zeit und Nerven, denn die Versicherung benötigt zur Schadensabwicklung umgehend eine Stehlgutliste, also ein Verzeichnis aller gestohlenen Sachen,“ so Repp. „Wird diese Liste nicht rechtzeitig vorgelegt, ist die Versicherung unter Umständen nicht mehr verpflichtet zu zahlen.“
Im Regelfall erhält der Versicherte bei einem Einbruch jedoch binnen kurzem den Wiederbeschaffungswert aller entwendeten Gegenstände von seiner Versicherung. Das heißt: Anders als etwa bei einer Haftpflichtversicherung wird der Wertverlust der Gegenstände nicht berücksichtigt, sondern es wird genau jener Betrag gezahlt, der für den Kauf gleichwertiger Dinge zum aktuellen Marktpreis benötigt wird.
Quelle: Dr. Klein Privatkunden AG