AktuellVersicherungen

Haushaltshilfen richtig anmelden und versichern

ARKM.marketing

Für viele Berufstätige, Familien und ältere Menschen bieten Haushaltshilfen eine wertvolle Entlastung im Alltag, zum Beispiel beim Putzen, Kochen oder bei Gartenarbeiten. Mit dem Haushaltsscheckverfahren der Minijobzentrale können sie relativ einfach angemeldet werden. Sie kümmert sich darum, dass alle Abgaben abgeführt werden und übernimmt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Damit sind Haushaltshilfen gegen die finanziellen Folgen bei Unfällen während ihrer Beschäftigung sowie bei Wegeunfällen versichert. Auch steuerlich ist das Haushaltsscheckverfahren interessant: So können darüber 20 Prozent der Kosten bis 510 Euro jährlich bei der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, sollte darauf achten, dass sie in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert ist, raten die Experten der uniVersa. Dann besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Haushaltshilfe beispielsweise beim Schneeräumen ein geparktes Fahrzeug beschädigt oder beim Fensterputzen versehentlich einen Blumenkasten umstößt, durch den ein vorbeigehender Fußgänger schwer verletzt wird. Weitere Informationen sowie einen Rechner zum Haushaltsscheckverfahren gibt es im Internet unter www.minijob-zentrale.de. Auskünfte zum Haftpflichtversicherungsschutz erhält man beim jeweiligen Anbieter.

Quelle: uniVersa Krankenversicherung a.G.

ARKM.marketing

Despina Tagkalidou

Despina Tagkalidou schreibt über die Finanzbranche und gibt Orientierung für interessante Finanzprodukte. Sie hatte Ihre Berufsausbildung erfolgreich beim ARKM Online Verlag in Gummersbach abgeschlossen. In der Redaktion ist Sie unter redaktion@finanzratgeber24.de erreichbar.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"