Was haben ein neuer Ultra HD-Fernseher, ein neues Kinderzimmer, der erste Kaffeevollautomat und die erste hochprofessionelle Küchenmaschine gemeinsam? Sie können dazu führen, dass der Wert des Hausrates nicht mehr mit der Versicherungssumme der Hausratversicherung übereinstimmt. Im Schadensfall droht dann eine anteilige Kürzung wegen Unterversicherung. Eine Grundregel lautet: „Alles das, was bei einem Umzug mitgenommen werden kann, zählt als Hausrat“, erklärt die uniVersa. Die einzelnen Gegenstände sollten mit dem jeweiligen Neuwert in einer Liste erfasst und zur Versicherungssumme zusammenaddiert werden. Wem das zu umständlich ist, kann beim Versicherer nachfragen, ob es eine erleichterte Berechnungsmethode gibt. Die uniVersa verzichtet beispielsweise auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn pro Quadratmeter mindestens 650 Euro versichert werden. Bei einer Wohnfläche von 70 Quadratmetern sind dies 45.500 Euro Versicherungssumme. Bis zu diesem Wert ist der Hausrat dann gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert, ohne dass eine Unterversicherung geprüft wird. Auf Wunsch können auch Fahrraddiebstahl und Naturgefahren, wie Überschwemmung und Rückstau, extra mitversichert werden.
Quelle: uniVersa Krankenversicherung a.G