Köln – Dass man knapp bei Kasse ist und dringend die regelmäßigen Ausgaben reduzieren muss, kann jedem passieren. Kunden von Lebens- oder Rentenversicherungen denken dann oft, bei der Police bliebe nur die Kündigung. Es gibt jedoch Alternativen, die viel sinnvoller sein können.
Über 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen haben die Bundesbürger abgeschlossen. Statistisch hat also jeder mindestens eine Police. Da ist es nahe liegend, dass die Ausgaben für Lebens- und Rentenversicherungen auf den Prüfstand kommen, wenn Geld eingespart werden muss. „Es bleibt doch nur die Kündigung“, heißt es oft. Doch gerade wenn die persönliche Finanzkrise nur vorübergehend ist, die Police also möglicherweise bald wie bisher fortgeführt werden könnte, sind die Nachteile bei einer Kündigung erheblich.
Wer zum Beispiel vor 2005 den Vertrag abgeschlossen und unverändert fortgeführt hat, genießt noch die volle Steuerfreiheit der Kapitalerträge bei Ablauf der Renten – oder Kapitallebensversicherung. Dieser Vorteil ginge bei einer Kündigung unwiederbringlich verloren. Ältere Verträge haben zudem noch einen so genannten „Rechnungszins“ von bis zu vier Prozent. Wird ein Vertrag neu abgeschlossen, sind es nur noch 0,9 Prozent.
Wenn der reguläre Ablauf in wenigen Jahren bevorsteht, sollte die Kündigung ebenfalls möglichst vermieden werden: Mit regulärem Ablauf erhalten die Kunden den so genannten „Schlussanteil“, der die Auszahlung wesentlich erhöht. Bei einer Kündigung kurz vor Vertragsablauf entfällt der Anspruch darauf.
Was sind also die Alternativen zur Kündigung?
Die Beitragsfreistellung: Der Kunde muss keine Prämien mehr zahlen, behält aber seinen Versicherungsschutz in reduziertem Umfang. Dafür wird der bei einer Kündigung auszuzahlende Betrag in eine neue, beitragsfreie Versicherung mit gleicher Restlaufzeit umgewandelt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Mindestversicherungssummen erreicht werden, die von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind. Der bisherige Rechnungszins sowie eine eventuelle Steuerfreiheit bleiben erhalten. Innerhalb von zumeist zwei Jahren (Unterschiede zwischen den Gesellschaften möglich) kann eine beitragsfreie Police in den früheren Stand zurückversetzt werden.
Das Policendarlehen: Es ist eine gute Alternative zur Kündigung, wenn der Kunde zwar die laufenden Prämien zahlen kann, aber einmalig einen größeren Geldbetrag benötigt. Maximaler Darlehensbetrag sind in der Regel 90 Prozent des Rückkaufswertes ohne Überschussbeteiligung. Der Vertrag läuft ansonsten wie bisher weiter – und der Kunde behält den vollen Versicherungsschutz. Der Zins ist in der Regel deutlich geringer als bei einem Dispokredit. Tilgen kann der Kunde grundsätzlich jederzeit. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag bei Ablauf der Police mit der fälligen Auszahlung.
Die Prämienstundung: Für sechs bis zwölf Monate sind Lebensversicherer zumeist bereit, die Prämien zu stunden. In dieser Zeit zahlt der Kunde bei einer Kapital-Lebensversicherung nur den geringen Risikoanteil der Prämie, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die ausstehenden Prämien nachzuzahlen. Kann der Kunde das nicht, wird die Versicherungssumme reduziert oder die weiteren Prämien werden erhöht.
Die Prämienreduzierung: Renten- oder Einmalzahlungen können reduziert werden, wodurch sich entsprechend die Prämie verringert. Das lässt sich wie eine Teil-Kündigung sehen, wobei aber je nach Vereinbarung später der alte Vertrag wieder aufleben kann (möglicherweise wird eine neue Gesundheitsprüfung gefordert).
Weitere „Entlastungsmöglichkeiten“: Werden Zusatzleistungen gekündigt, etwa eine Unfalltod-Zusatzversicherung, sinkt die Prämie ebenfalls. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz davon verloren. Bei einigen Policen kann der Todesfallschutz reduziert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Steuerfreiheit älterer Verträge nicht gefährdet wird. Darüber hinaus kann man eine „Dynamik“ aussetzen, mit er sich Prämien regelmäßig z.B. um 5 Prozent erhöhen, um Leistungen dem in der Regel wachsenden Lebensstandard anzupassen. Wer eine solche „Dynamik“ vereinbart hat, kann sie in einem Jahr bei knapper Kasse aussetzen, im nächsten Jahr dann wieder mitnehmen.
Quelle: Gothaer Finanzholding AG