Versicherungsschutz für Mitglieder von Sportvereinen und Hobbysportler
Fast 24 Millionen Deutsche sind Mitglied eines Sportvereins. Kein Wunder, denn ob Fußball, Tennis oder Turnen, die Auswahl beim Vereinssport ist groß. Viele sporteln aber auch außerhalb von Vereinen. Der Gesundheit wegen oder weil es einfach Spaß macht. Leider kommt es beim Sport aber auch immer wieder zu Verletzungen wie zum Beispiel Prellungen, Verstauchungen und Knochenbrüchen. Jeder neunte Unfall ist ein Sportunfall – besonders Ballsportarten haben laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) das höchste Unfallrisiko. Die Behandlungen zahlen zwar die Krankenkassen. Die Folgekosten übernehmen sie aber nicht. Verletzungen beim Vereinssport decken sogenannte Sportversicherungen ab. Doch reicht dieser Versicherungsschutz aus? Wie und in welchem Umfang Mitglieder eines Sportvereins bei einem Unfall abgesichert sind, fasst Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO, zusammen.
Wer Sport macht, tut etwas für seine Gesundheit, setzt sich aber gleichzeitig einem Verletzungsrisiko aus. Sprung- und Handgelenksfrakturen, Kreuzbandriss oder Kieferbruch – Unfallchirurgen haben es immer wieder mit zum Teil schweren Verletzungen zu tun. „Bei dynamischen Sportarten mit viel Körperkontakt, wie Hand-, Basket- oder Fußball, aber auch beim Skifahren sind Sportverletzungen besonders häufig“, weiß Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO.
Sportversicherung für Unfälle innerhalb des Vereins
Wer sich beim Vereinssport verletzt, ist in der Regel über die sogenannte „Sportversicherung“ des Vereins abgesichert. Dabei handelt es sich um eine Gruppenversicherung, die der jeweilige Landessportbund für alle Mitgliedsvereine abgeschlossen hat und die gleich mehrere Versicherungsarten umfasst. Neben einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung ist oft auch eine Rechtsschutzversicherung Bestandteil dieses Pakets. „Allerdings ist dieser Versicherungsschutz nur als Grundversorgung gedacht“, erläutert der ERGO Unfallexperte. „Vereinssportler sollten sich daher nach den Versicherungssummen erkundigen, um zu entscheiden, ob diese für den eigenen Absicherungsbedarf ausreichen.“ Meist sind die Versicherungssummen relativ gering und zahlreiche Risiken ausgeschlossen. Die Einkommenshöhe des Betroffenen spielt im Schadenfall keine Rolle – jeder bekommt die gleiche Summe zugesprochen. Und: Die Versicherung des Vereins bietet keinen Schutz gegen Verletzungen, die sich Sportler außerhalb des Vereinssports zuziehen.
Sportunfall außerhalb des Vereinssports
Nicht jeder treibt Sport in einem Verein. Wer beispielsweise gerne mit Freunden Fußball spielt, übt laut GDV diejenige Sportart aus, in der sich jeder dritte Sportunfall ereignet. Auch Joggen, Fahrradfahren oder Klettern sind zum Beispiel mit einem erheblichen Verletzungsrisiko verbunden. Passiert ein Unfall, stehen die Betroffenen ohne Versicherungsschutz da. Denn anders als viele denken, greift die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit nicht.
Empfehlenswerter Versicherungsschutz
Daher ist es für Sporttreibende sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie sorgt dafür, dass Betroffene bei bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit eine finanzielle Leistung erhalten, entweder als einmalige Kapital- oder als lebenslange monatliche Rentenzahlung. Einige Unfallversicherer bieten nach einem Unfall auch Assistenz- und Reha-Maßnahmen an. „Solche Angebote können wesentlich dazu beitragen, dass der Verletzte seine Leistungsfähigkeit schnell zurückerlangt“, ergänzt der Unfallexperte von ERGO.
Quelle: ERGO Group AG/HARTZKOM